OLIVIA KIENZL
Frau Rechtsanwältin Olivia Kienzl ist Rechtsanwältin seit 2005 und Fachanwältin für Strafrecht seit 2010. Daneben ist sie spezialisiert im Vertragsrecht, insbesondere im Leasingrecht und im Mobilienmietrecht. Sie hat überdies Erfahrung im Bankenrecht sowie im Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht.
Ihre Erfahrungen sammelte Frau Rechtsanwältin Kienzl noch während des Referendariats bei der Kanzlei Nörr-Stiefenhofer-Lutz (heute: Noerr) in München, wo sie vorwiegend im IT-Recht tätig war. Nach dem 2. juristischen Staatsexamen war Frau Rechtsanwältin Kienzl von 2005 – 2010 für die Kanzlei SSH Schmidt, Selk und Hoffmann in München tätig, wo sie insbesondere Fälle aus dem Bankenrecht, dem allgemeinen Zivilrecht, wie auch dem Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht bearbeitete.
Im Jahr 2008 absolvierte Frau Rechtsanwältin Kienzl den Fachanwaltslehrgang für Strafrecht und sammelte ab diesem Zeitpunkt forensische Erfahrung auf diesem Gebiet. Im Jahr 2010 wurde ich der Titel Fachanwältin für Strafrecht verliehen. Zu diesem Zeitpunkt gründete Frau Rechtsanwältin Kienzl (geborene Moritz) die Kanzlei Moritz, welche im Mai 2014 durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Moritz bereichert wurde. So entstand die Kanzlei Moritz & Moritz, heute Moritz & Kienzl, Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, in Egling, 40 Kilometer südlich von München.
Frau Rechtsanwältin Kienzl spricht fließend Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch. Ihre Schulzeit verbrachte Frau Rechtsanwältin Kienzl in Paris, Stuttgart und München. Ihr Studium der Rechtswissenschaften absolvierte sie an der Ludwig-Maximiliansuniversität in München, wo sie auch nach dem Referendariat ihr zweites juristisches Staatsexamen ablegte.
Frau Rechtsanwältin arbeitet weiterhin seit 2010 in Kooperation mit der Kanzlei Buchner-Hohner und Niemeyer in München und unterstützt das italienische Konsulat in München in Rechtsfragen zum deutschen Zivil- und Strafrecht.
Die Kanzlei berechnet die Rechtsanwaltsgebühren gem. dem am 01.08.2013 in Kraft getretenen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Im Einzelfall kann es für Sie günstiger sein, mit der Kanzlei eine Vergütungsvereinbarung abzuschließen, insbesondere bei höhen Streitwerten. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich.
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